Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Reitbetrieb Waterboer Ihn. Kira Kruschke und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulvertrages sowie individuell vereinbart werden.
Im Reitschulvertrag erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Reitbetrieb Waterboer Ihn. Kira Kruschke. Im Reitschulvertrag findet der einmal pro Woche statt, in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 45-60 Minuten, eine Einzelstunde 30-45 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle melden soll.
Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe (max. 8 Reiter) obliegt den Reitlehrern. Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen.
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90kg.
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.
Der Reitschulbertrag ist vom Reitschüler jeweils bis zum 3. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt oder Krankheitsausfällen abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulvertrag können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalt von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.
Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist. Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
Ein Reitschulvertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch den Reitbetrieb Waterboer Ihn. Kira Kruschke und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und ist dem Reitschulbetrieb schriftlich mitzuteilen.
Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dassder Veranstalter Reitbetrieb Waterboer, Ihn. Kira Kruschke, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Reitbetrieb Waterboer Ihn. Kira Kruschke haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
Stand 18.01.2023